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Vorbeugen. Begrenzen. Prioritäten setzen.

Leider erkennt man immer erst im Schadensfall die Notwendigkeit der einen oder anderen Versicherung. Dabei ist Risikomanagement eine elementare Aufgabe jedes Unternehmens (und jedes Einzelnen). Ausgangspunkt ist das Bewusstsein jedes Verantwortlichen, Risiken einzuschätzen und deren Vermeidung oder Begrenzung in die Unternehmensphilosophie und Zielplanung des Unternehmens einfließen zu lassen.

Eine risikobewusste Unternehmensführung beginnt immer bei Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken. Die unternehmerische Maxime sollte lauten:

  • Risiken vermeiden
  • Nicht vermeidbare Risiken auf ein tragbares Maß begrenzen
  • Nicht tragbare Risiken gemäß Priorität versichern

Der etwas andere Ansatz

Mit einer individuellen Risikobeurteilung sollte jedes Unternehmen seinen Versicherungsbedarf möglichst genau ermitteln. Was braucht man zwingend, was ist sinnvoll und was weniger, über welche finanziellen Mittel kann man verfügen, welche Verpflichtungen bestehen sowohl privater als auch betrieblicher Art. Im Anschluss wird ein Schadensszenario aufgestellt: Welche Situationen sind realistisch denkbar, welche Schadensmöglichkeiten gibt es, wie wirkt sich welcher Schaden aus und welche Priorität wird dieser Situation eingeräumt.

Hermann & Hensel geht bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs gemeinsam mit dem Mandanten immer von einer Prioritätenskala möglicher Schäden aus. Unser Ansatz ist, Sie so qualifiziert wie möglich zu informieren und so umfassend wie nötig zu schützen.

Priorität 1 Existenzzerstörend

Existenzzerstörend bedeutet in aller Härte die Vernichtung eines Unternehmens. Im Schadensfalle ist das Unternehmen geschäftsunfähig (Konkurs/Insolvenz). Im schlimmsten Fall werden auch private Vermögenswerte zur Deckung der Ansprüche herangezogen.

Hier ist vollständiger Versicherungsschutz unbedingt erforderlich.

Priorität 2 Existenzgefährdend

Existenzgefährdend bedeutet, dass bei Eintritt eines Schadensfalles nur mit Aufbringung letzter Reserven und/oder durch Fremdhilfe eine Insolvenz abgewendet werden kann. Das Unternehmen ist nachhaltig finanziell geschwächt.

Hier ist grundsätzlich Versicherungsschutz erforderlich. Möglicherweise sind Teildeckungen ausreichend.

Priorität 3 Existenzbelastend

Existenzbelastend bedeutet, dass im Schadensfall das positive Betriebsergebnis geschmälert oder ganz vernichtet wird. Eine unternehmerische Notsituation ist nicht gegeben, weil die Aufwendungen aus eigenen Ressourcen getragen werden können.

Hier ist Versicherungsschutz wünschenswert, sollte jedoch unter Kosten / Nutzen Kriterien abgewogen werden.

Priorität 4 Nicht Existenzberührend

Nicht existenzberührend bedeutet, dass im Schadensfall die Aufwendungen aus dem laufenden Geschäft getragen werden können. Das mag ärgerlich sein, belastet Sie und Ihr Unternehmen aber nicht maßgeblich.

Für diese Risiken ist Versicherungsschutz nicht unbedingt erforderlich.